6,82 Millionen Euro für Wasserver- und Abwasserentsorgung im Stimmkreis

Auszahlungen nach RZWas für Härtefallvorhaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

 

Inkrafttreten der RZWas 2025 zum 1. April 2025; 

 

Der Freistaat Bayern zahlt im April und im Sommer 2025 wichtige Fördergelder für Wasserver- und Abwasserentsorgungsprojekte von Kommunen im Stimmkreis Ansbach-Süd und Weißenburg-Gunzenhausen aus. „Insgesamt fließen 6.817.673,30 Euro in den nächsten Wochen und Monaten in unseren Stimmkreis“, so der CSU-Landtagsabgeordnete Helmut Schnotz.

 

Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Jährlich werden über 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt.

 

In den zurückliegenden vier Förderjahren wurde so die Sanierung von über 1.000 Kilometern Wasserleitung und rund 600 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Außerdem wurden die Kommunen beim erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt.

 

Im Einzelnen erhält die Stadt Treuchtlingen für Wasserversorgungsmaßnahmen 1.473.940,20 Euro und für Projekte in der Abwasserentsorgung 1.000.000 Euro.

 

Für Ihre Wasserversorgung werden die Stadt Dinkelsbühl mit 361.794 Euro und die Gemeinde Nennslingen mit 313.380 unterstützt.

 

Im Abwasserbereich erhaltender der Markt Bechhofen 1.055.698 Euro, der Markt Heidenheim 755.055 Euro, die Gemeinde Burgsalach 260.907,50 Euro, die Stadt Dinkelsbühl 619.825,18 Euro, Insingen 918.168,42 Euro, und der Markt Weiltingen 58.905,00 Euro.

 

Schnotz: „Die Fördermittel werden über die Wasserwirtschaftsämter im April und im Sommer dieses Jahres ausgezahlt. Der Freistaat unterstützt damit wichtige Projekte der Daseinsvorsorge in unserer Region, die unentbehrlich sind, oft aber als selbstverständlich hingenommen werden.“

 

Erfreut zeigt sich der CSU-Stimmkreisabgeordnete, dass die neuen Richtlinien „RZWas 2025“ zum 1. April in Kraft getreten sind. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2028. Fördersystematik und Förderverfahren werden grundsätzlich beibehalten.

 

„Eine zentrale Neuerung ist allerdings der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung. Damit soll die Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut werden“, erklärt Schnotz.

 

Daneben wird die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Das schafft einen Anreiz für Kommunen, Verbundleitungen zu errichten und sich damit insbesondere bei der Wasserversorgung mit anderen Kommunen zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit vor Ort weiter zu verbessern.

 

Zusätzlich werden die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf verändert. Diese und weitere Anpassungen in der RZWas sollen helfen, die Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert wird. 

 

Schnotz: „Dadurch können in diesem Bereich statt bisher 66 Millionen Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt werden. Erstmalig werden dieses Jahr auch Gemeinden in der Auszahlung vorgezogen, wenn sie Stabilisierungshilfen nach Art. 1 1 BayFAG erhalten.“

 

Die Fortführung der RZWas-Förderung bietet den Kommunen in Bayern außerdem attraktive Fördermöglichkeiten und damit die Chance, ihre Gewässer klimaresilient zu gestalten. Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge oder die Umgestaltung von kommunalen Gewässern zu klimaangepassten und ökologisch wertvollen Lebens räumen für Menschen und die Artenvielfalt stellen die wichtigsten Säulen des Förderprogramms im nichtstaatlichen Wasserbau dar. 

 

„Mit der Fortführung der RZWas werden in den nächsten Jahren weitreichende Angebote für die vielfältigen Pflichtaufgaben an Gewässern in Zuständigkeit der bayerischen Kommunen angeboten. Der Freistaat bleibt damit im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung auch in Zukunft ein verlässlicher Partner unserer Kommunen“, so Helmut Schnotz abschließend.