Reform des Beschaffungswesens bei gleichartigen Feuerwehrfahrzeugen

Die CSU-Landtagsfraktion setzt sich in diesem Zusammenhang für eine grundlegende Reform des Beschaffungswesens bei gleichartigen Feuerwehrfahrzeugen ein. Ziel ist es, den Kommunen in Bayern künftig auch einen alternativen, zentralisierten Beschaffungsweg anzubieten, um Kosten zu senken und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

 

Aktuell ermitteln und beschaffen die Kommunen den Bedarf an Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen eigenständig, was oft mit der Beauftragung externer Büros verbunden ist. In anderen Bundesländern hat sich die zentrale Beschaffung über staatliche Kompetenzzentren bereits bewährt.

 

Die Neureglung geht auf die Initiative des CSU-Abgeordneten Thorsten Schwab zurück, die die CSU-Projektgruppe „Kommunale Praxis“ unter der Leitung von Herrn Abgeordneten Helmut Schnotz von Beginn an unterstützt hat, auch wenn sich aktuell andere Parteien mit dieser Initiative unberechtigterweise brüsten.

 

Die derzeitigen Prozesse belasten die Kommunen durch hohen Personalaufwand und kostenintensive Ausschreibungsverfahren. Mit einer zentralisierten Beschaffungsstelle könnten nicht nur die Kommunen entlastet, sondern auch erhebliche Einsparungen erzielt werden. Das ist ein Gewinn für die Feuerwehren, die Kommunen, die mehr als 300.000 Ehrenamtlichen und letztlich für alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns. Die Reform hat Praxisbezug für 2.000 Kommunen in Bayern und kommt direkt aus der kommunalen Realität. Unsere Feuerwehren leisten jeden Tag Herausragendes für unsere Gesellschaft. Es ist Aufgabe der Politik, sie bestmöglich auszustatten – und das zu fairen und wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Mit einer zentralisierten Beschaffung kann dieses Ziel erreicht werden.

 

Mit dem CSU-Vorschlag werden nicht nur die Kosten für die Kommunen gesenkt, sondern auch die Effizienz der Beschaffung gesteigert. Ein zentraler Beschaffungsweg kann beispielweise den Preis für ein Löschfahrzeug von aktuell rund 500.000 Euro auf etwa 350.000 Euro reduzieren. Dieses enorme Einsparpotenzial von bis zu 15 Millionen Euro bei 100 Fahrzeugen ist ein deutliches Argument für die Reform. 

 

In einem ersten Schritt soll die neue Beschaffungsstrategie im Jahr 2025 mit einem standardisierten Fahrzeugtyp erprobt werden – natürlich in enger Abstimmung und im Schulterschluss mit dem Landesfeuerwehrverband. Die Ergebnisse müssen dann genau auf die Einsparpotenziale evaluiert werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse kann dann ein langfristig effizientes und einfaches Beschaffungs- und Fördersystem entwickelt werden. Gleichzeitig bleibt es den Kommunen überlassen, auch weiterhin individuell auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zu beschaffen.

 

Foto: Ingo Kramarek | Pixabay